Apostille | Zwischenbeglaubigung | Legalisation von Übersetzungen
Haager Apostille, Legalisation & Beglaubigung | Anwälte & Notare
Deutsche Institutionen und Behörden erkennen Urkunden aus dem Ausland oftmals nur dann an, wenn eine entsprechende Beglaubigung die Echtheit des Dokuments bestätigt. Dies ist meist umgekehrt auch der Fall für deutsche Urkunden, die in ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen. Auf internationaler Ebene gibt es neben dem Beglaubigungsverfahren, welches durch bilaterale bzw. multilaterale Verträge zwischen verschiedenen Staaten geregelt ist, vor allem zwei vorherrschende Beglaubigungsverfahren, die eine Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie beispielsweise Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden bestätigen:
Die Haager Apostille und die Legalisation.
Übersetzungsbüro für Apostille | Notarielle Übersetzung
Der Apostille liegt das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05. Oktober 1961 (Haager Übereinkommen)” zu Grunde. Sie gewährt den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für die öffentliche Urkunde, die im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, eine weitere Beteiligung durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass eine anschließende Legalisation durch die entsprechende Botschaft entfällt.
Offizieller englischer Übersetzungsdienst
Bei unseren Übersetzern handelt es sich um erfahrene Sprachexperten mit wissenschaftlichem Hintergrund, juristische Übersetzer im Fachgebiet Recht oder auf Englisch spezialisierte Rechtsanwälte. Unsere juristischen Übersetzer sind auf die Übersetzung offizieller Dokumente, Verträge und Urkunden spezialisiert. Auf Wunsch erstellen wir beglaubigte Übersetzungen mit einer Apostille, einem international anerkannten Zertifikat.
Unser offizielles Übersetzungsbüro und Übersetzungsdienst für Englisch ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Sprachlösungen in einer globalisierten Welt. Mit langjähriger Erfahrung und einem engagierten Expertenteam bieten wir hochwertige Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für ein breites Spektrum an Anforderungen.
Legalisation | Überbeglaubigung
Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Staates bestätigt worden ist. Hierfür ist I.d.R. eine Vorbeglaubigung der deutschen Dokumente durch die zuständige deutsche Behörde erforderlich. Weitere Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments variieren je nach Auslandsvertretung. Grundsätzlich können nur amtliche Urkunden wie z. B. Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden oder gerichtliche und notarielle Urkunden von den deutschen Behörden oder ausländischen Vertretungen beglaubigt werden. Private Dokumente, zu denen z. B. ein handschriftliches Testament und formlose Kaufverträge wie z. B. Es wird davon ausgegangen, dass Kaufverträge für Fahrzeuge von einem Notar oder einer anderen Behörde notariell beglaubigt werden müssen, um eine amtliche Urkunde zu werden. Nur dann ist es möglich, private Dokumente zu legalisieren. Haager Apostillen und vorläufige Bescheinigungen werden beispielsweise je nach Dokument von verschiedenen Behörden in Deutschland ausgestellt z. B. Vorsitzende von Land- oder Bezirksgerichten. Da dies jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, sich bei der ausstellenden Behörde zu erkundigen, die für die Zertifizierung zuständig ist. Bezüglich der Legalisierungsvoraussetzungen ist zudem die Rücksprache mit der zuständigen Auslandsvertretung erforderlich.
Apostille und Legalisierung von Übersetzungen
Eine Übersetzung gilt als professionelle Dienstleistung und nicht als offizielles Dokument. Eine Bescheinigung, Anerkennung oder Aussage eines öffentlich bestellten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzers bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments, macht es jedoch nicht zu einer öffentlichen Urkunde. In dieser Form hat die Platzierung einer Apostille oder eines Legalisationsverfahrens keine unmittelbare Wirkung. Hierzu muss der Status des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger durch den zuständigen Gerichtspräsidenten genehmigt werden. Dank dieser offiziellen Anordnung wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde und kann mit einer „Haager Apostille“ oder „Legalisierung“ versehen werden. Neben der beglaubigten, beglaubigten und beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente wie Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde übernimmt unser Übersetzungsbüro auch gerne die für Sie erforderlichen Zusatzmaßnahmen wie Apostille oder ähnliche Beglaubigungen.